Stefan Thiery

Die wohl stärkste Einzelleistung des Buches ist die bewundernswerte Fleißarbeit, im Kapitel »Höfe und Sölden« die erreichbaren historischen Daten zu jedem einzelnen vor 1900 bestehenden Anwesen zusammenzutragen. Wer die einschlägigen Quellen kennt, weiß es zu würdigen. Für den entsprechenden Strasser Leserkreis wird dabei im Vordergrund stehen, daß hier ganz konkret die Geschichte des eigenen Anwesens/Besitzes belegt ist. Für die Strasser Ortsgeschichtsforschung insgesamt sind diese sauber gearbeiteten Einzelelemente eine wesentliche Voraussetzung für die in den einschlägigen Abschnitten zuvor gelieferte Darstellung der Dorfstruktur als ganzer — ob es sich um den so gewordenen Ortsplan bzw. das Erscheinungsbild des Altdorfes, um die Beschreibung der Grundherrschaftsverhältnisse oder um die soziale Zusammensetzung des früheren Orts handelt. Im Einleitungsabschnitt zum Kapitel wird die Geschichte der Anwesen daher zu Recht als »Grundgerüst einer Ortsgeschichte« bezeichnet.

Zum Kapitel »Pfarrei und kirchliches Leben« bleiben wirklich keine Wünsche offen – es ist ziemlich breit angelegt (wie dieser Eindruck auch etwa beim Kapitel »Die Obrigkeit… .« besteht). Zum Patroziniumswechsel Maria Johannes Baptist eine Frage: Könnte die Übertragung des Patroziniums der Johanniskirche von Altmannsweiler – sie war eine Taufkirche — auf das Strasser Gotteshaus mit der Errichtung der Pfarrei Straß zusammenhängen? Die Taufe war ja eines der Vorrechte der Pfarrkirchen.

Verdienstvoll ist das Kapitel »Die Landgemeinde im 19. und 20. Jahrhundert«. Diese Zeit wird, eben was die Kommune betrifft, oft vernachlässigt, weil einerseits die Farbigkeit früherer lokaler Verhältnisse durch die verordnete Gleichrichtung und obrigkeitliche Einzelbevormundung der Gemeinden im modernen Staat des 19. Jahrhunderts verloren geht, andererseits gerade in dieser Periode die Akten anschwellen: Es ist mühsam, das Wesentliche herauszudestillieren. Seiner bekannten Gründlichkeit hat sich der Verfasser sicher auch bezüglich der Strasser Verhältnisse im »Tausendjährigen Reich« bedient. Wenn der Abschnitt dennoch nicht so aussagekräftig ist, wie er sein könnte, so liegt das eben daran, daß noch immer nicht genügend Abstand zu jenen rühmlichen Zeiten gegeben ist, um Geschehnisse und Namen deutlich zu fixieren. Es läßt sich daher auch nicht vermeiden, daß demgegenüber die ausführlich-genaue Beschreibung der Muna, einer militärischen Institution eben jener Periode, ungleichgewichtig wirkt.